Die Regierung hat Dr.iur. et lic.oec. Thomas Hansjakob, St.Gallen, als Ersten Staatsanwalt gewählt.
Er tritt am 13. August 2007 die Nachfolge von Erwin Beyeler an, der auf diesen Zeitpunkt seine neue Tätigkeit
als Bundesanwalt aufnimmt.
Thomas Hansjakob, 1956, ist seit April 2004 Leiter des Untersuchungsamtes St.Gallen und damit Staatsanwalt. In der
st.gallischen Strafjustiz war Thomas Hansjakob aber schon lange zuvor tätig: Seit Mai 1988 als kantonaler
Untersuchungsrichter und später als Gruppenleiter der Untersuchungsrichter für Betäubungsmitteldelikte
blickt er mittlerweile auf eine fast 20-jährige Praxis im Dienst der st.gallischen Strafverfolgungsbehörden
zurück. Das Bundesgericht ernannte ihn überdies 1996 zum stellvertretenden eidgenössischen
Untersuchungsrichter für die Deutschschweiz im Nebenamt. Mit seiner Wahl als Staatsanwalt im Jahr 2004
übernahm er im Weiteren die Stellvertretung des Ersten Staatsanwalts.
Thomas Hansjakob ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Der promovierte Jurist und diplomierte Ökonom
zeichnet für zahlreiche wissenschaftliche Publikationen im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts
verantwortlich. So tragen namentlich ein viel beachteter Kommentar zum Recht der Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs sowie eine kommentierte Textausgabe zum revidierten Strafgesetzbuch seine Handschrift. Ebenso
verfasste er mehrere Artikel in Fachzeitschriften, namentlich zur Betäubungsmittelkriminalität.
Nachdem der Erste Staatsanwalt aus dem Kreis der bisherigen Amtsinhaber gewählt wurde, wird die Stelle einer
Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts für die Nachfolge von Erwin Beyeler nach den Sommerferien zur
freien Bewerbung ausgeschrieben.
Medienmitteilung
der Regierung des Kantons St. Gallen vom 5. Juli 2007
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